Das gemeine Einzelticket

Susanne in am 25. Januar 2006, 10:30   54 Kommentare »

Der rätselhafte Einzelfahrausweis [Foto: HSBengl]

Es ist Ende des Monats, ich bin ein bisschen klamm, da will jede notwendige Ausgabe bedacht sein. Sorgfältig sortiere ich also meinen Tag. Es sind mehrere Termine zusammenzufassen.

Um 10.05 entwerte ich am U-Bahnhof Rathaus Neukölln einen BVG-Einzelfahrausweis, der damit zwei Stunden gültig sein wird. Ich fahre mit der U 7 bis nach Neukölln, dann mit der Ringbahn bis zur Frankfurter Allee und schließlich noch eine Station U 5 bis zur Samariterstraße. Ein unverschämt blöder Name für die Station, wo meine neue Zahnärztin ansässig ist. Finde ich.

Eine knappe halbe Stunde ächzen und sabbern, dann habe ich es (= bin ich) geschafft. Aber ich muss weiter zum Alex, jemandem ein Buch übergeben. Also laufe ich bis zum Frankfurter Tor, steige wieder in die U 5, die ja genau bis dahin fährt. Dieselbe Richtung wie eben außerdem. Der Fahrschein gilt noch, das ist unstrittig.

Die Übergabe am Alex geht schnell, dauert keine 10 Minuten. Meinem Ticket bleiben noch ziemlich genau 40 Minuten bis zum endgültigen Verfall. Eigentlich möchte ich nun wieder nach Hause. Zeitlich würde das reichen. Auch scheint klar, dass ich, wenn ich nun in die U 8 steige und bis zum Hermannplatz fahre, immer noch nicht zurück bewege. Das wäre nicht erlaubt, das weiß ich. Also los.

Am Hermannplatz kommen mir erste Zweifel. Woran würde ein Kontrolleur erkennen, dass ich mich die ganze Zeit immer nur vorwärts bewegt habe? Der Stempelaufdruck sagt meines Erachtens nichts dazu, in welche Richtung ich meinen Ursprungsbahnhof verlassen habe. Irgend etwas stimmt nicht an meiner Planung.

Die abendliche Recherche auf der BVG-Homepage bringt mich zunächst nur wenig weiter. Die Benutzungsbedingungen für einen Einzelfahrausweis, derzeit 2,10 €, werden wie folgt umschrieben:

Diese Einzelfahrausweise berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen unter Inanspruchnahme des jeweiligen Anschlusses in Richtung, auf das Fahrziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg.

Schon die Syntax dieses Gebildes vermag mich auf Anhieb nicht zu überzeugen. Darüber hinaus weigere ich mich, außerhalb eines Linguistikseminars oder anderer sinnvoller Lektüre, dem Gehalt eines Satzes länger als 6 – 12 Sekunden nachzuspüren. Es geht doch nur um eine simple Information, denke ich. Über zehn Jahre habe ich in einer Werbeagentur getextet. Ich weiß, wovon ich rede. Aber was will das hier sagen?

Zum Glück wird die nächste Ebene deutlicher:

Rund- und Rückfahrten sind jedoch ausgeschlossen.

Aha! Kreisverkehr gilt also nicht, hab ich mir doch gedacht. Aber wo genau ist da die Grenze? Bis zum Rathaus Neukölln, U 7, darf ich nicht. Das steht fest. Aber durfte ich mit der U 8 bis Hermannstraße fahren? Hätte ich von dort mit der U 7 vielleicht in die andere Richtung gedurft, bis zum Kleistpark vielleicht? Zeit genug wäre wohl gewesen. Oder bis zu Mehringdamm und dann weiter mit der U 6 bis zum Platz der Luftbrücke? Auch kein Problem, rein zeitlich betrachtet.

Ich habe keine Ahnung!

Oder ganz anders. Wenn ich mit einem Einzelticket bis nach Friedrichshain fahre, dort mein repariertes Fahrrad abhole und nach Hause radle, dauert das ungefähr eine Stunde. (Angenommen, es wäre Frühling oder Sommer oder so.) Dann könnte ich doch – rein theoretisch – danach wieder vom Rathaus Neukölln gleich noch einmal nach Friedrichshain zu meiner Zahnärztin. Oder nicht?

Ach ja, lustig ist auch der Hinweis, den es zum Thema Tageskarte gibt:

Tageskarten, die der Entwertung bedürfen, sind vom Fahrgast selbst und sofort bei Fahrtantritt zu entwerten bzw. entwerten zu lassen. Nach Fahrtantritt sind diese Fahrausweise nicht mehr übertragbar.

Nette Idee. Ich frage mich natürlich, wie genau das überprüft werden könnte. Vielleicht mithilfe von Fingerabdrücken? Nein, das dürfte kaum beweisschlüssig sein.

Oder vielleicht doch?

54 Kommentare

1

Antuan

Auch Touristen werden hier in Berlin auf diese Weise übers Ohr gehauen, da der Informationsgehalt der Fahrkartenschalter bewußt auf die billigeren Varianten der Weiterreise verzichtet. Profitgier sei Dank!! Immer diese BVG…
Check www.N-2-1.ag.vu

2

Matthias

Eigentlich sagt obiges Zitat eigentlich alles aus. Der Fahrschein ist für eine Fahrt gültig. Damit scheidet das Fahrrad-Beispiel aus.

Und der zweite Teilsatz besagt, dass ein Weg gewählt werden muss, der direkt zum Ziel führt, wobei das der schnellste oder bequemste Weg sein kann (wenn man nur 1x statt 3x umsteigen muss). Also hättest du vom Alex aus nicht weiter fahren dürfen, schon gar nicht mit der U8 Richtung Süden. Das bringt dich nämlich wieder in Richtung Ausgangspunkt.

Wenn du am Alex aber in die S-Bahn Richtung Spandau eingestiegen wärest, dann könnte der Kontrolleur nicht überprüfen ob du direkt oder über F’hain gefahren bist.

3

[HSB] Susanne

”... unter Inanspruchnahme des jeweiligen Anschlusses in Richtung, auf das Fahrziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg.”

Wie??? Das bedeutet also, dass man den kürzesten Weg zu nehmen hat? Woran siehst du das?

Das hätte ja fatale Folgen für die Nutzung des gemeinen Tickets.

4

sven

Der Absatz zu der Übertragbarkeit der Tageskarte soll ja bloss eine Handhabe geben wenn die Kontrolleure Bettler erwischen die nach Fahrkarten fragen, denke ich mal.

5

Matthias

Susanne, das steht hier:

Diese Einzelfahrausweise berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen unter Inanspruchnahme des jeweiligen Anschlusses in Richtung, auf das Fahrziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg.

Hier steht in Richtung auf das Fahrziel also soll man nur zum Ziel fahren, denn man geht wohl davon aus, dass jeder Fahrt ein einziges Fahrziel hat, i.e. eine Haltestelle.

Der Weg soll reiseüblich und durch die Fahrplanlage bedingt sein. Also so wie die Meisten reisen (und das ist in der Regel der schnellste/kürzeste/bequemste Weg).

6

[HSB] Susanne

Das bloße Fragen nach Tagestickets kann ja eigentlich nicht illegal sein. Es gibt ja Leute, die sammeln das unsinnigste Zeug. ;-)
Vielleicht sollen so die Verkaufsvorgänge unterbunden werden. Überhaupt scheint mir das komplexe Regelwerk wie dazu geschaffen zu sein, den Handel mit Second Hand-Tickes zu komplizieren.

7

[HSB] Susanne

@ Matthias
Zum einen bleibe ich dabei, dass dieses Satzmonstrum ein Unding ist. Zumal für eine Hauptstadt, die tagtäglich unzählige Gäste (und Fahrgäste) hat, die des Deutschen nicht unbedingt mächtig sind. Da verbieten sich im Grunde komplexe sprachliche Gebilde ebenso wie komplexe tarifliche Regelungen im öffentlichen Nahverkehr.

Zum anderen darf man ja die Fahrt mit einem Einzelticket durchaus unterbrechen, soweit ich weiß sogar beliebig. Das wiederum wiederspräche deiner These von nur einer Fahrt und nur einem Ziel Oder?

Und überhaupt: Wer weiß schon, was die meisten machen? Und wen interessiert das? Mich doch nicht! ;-)

8

[HSB] Ivo

Zum anderen darf man ja die Fahrt mit einem Einzelticket durchaus unterbrechen, soweit ich weiß sogar beliebig. Das wiederum wiederspräche deiner These von nur einer Fahrt und nur einem Ziel

Eben genau das darf man (sofern ich die Beförderungsbedingungen richtig interpretiere) nicht. Woher hast du diese Info? Diese Frage sollten wir unbedingt klären.

9

[HSB] Susanne

“Innerhalb der zwei Stunden dürfen Sie umsteigen oder Ihre Fahrt unterbrechen, so oft Sie wollen.”

Auf der Page der BVG, zum Thema Einzelfahrausweis.

10

[HSB] Ivo

Astrein, dann ist diese Frage ja geklärt.

Man darf quasi vom Leopoldplatz zur Friedrichstraße fahren, dort aussteigen und nen Döner futtern und dann weiter zum Halleschen Tor, aber nicht mit dem gleichen Ticket wieder von der Friedrichstraße zurück zum Leopoldplatz?

11

[HSB] Susanne

Zurück darf man nicht, das steht fest. Der Rest sollte in Ordnung gehen.
Aber wenn man jetzt noch vom Halleschen Tor zum Nollendorfplatz wollte, ins Goya vielleicht? Wäre das dann schon ein Stück auf einer Rundtour?

12

[HSB] Ivo

Neee! Die Strecke bin ich des öfteren gefahren. Aber dafür zwei Tickets zu löhnen? Das ist ja schon der schnellste Weg. Wobei man hier ja auch (wenn man mal Friedrichstraße weglässt) auch mit der U9/U2 über Zoo fahren kann. Da ist der schnellste Weg nicht ganz so eindeutig. Egal für welche Variante man sich entscheidet, aber hier wird dir niemand Schwarzfahren vorwerfen können.

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[HSB] Susanne

Hübsches Ratespiel…
Also wenn ich dann nach dem Halleschen Tor zum Zoo wollte, um Berlin verzweifelt zu verlassen? Das wäre dann nix? Stimmts? Da hätte ich ja von der Friedrichstraße aus fahren können. Oder vielleicht doch nicht? Nein, da hätte ich ja vom Leopoltplatz aus gleich anders fahren können. Oder müssen?

14

Karsten

bei uns fährt ne ringlinie. im endeffekt müsst ich damit doch losfahren können und eine station vor der abfahrstation wieder aussteigen können oder? (wohn ja irgendwie zwischen 2 Stationen ;) )

15

[HSB] Susanne

Eine direkte Verbindung, die von den meistens so genutzt wird, ist das ja nicht gerade…

16

Matthias

Also, bevor wir hier alle Fahrtmöglichkeiten der Stadt diskutieren.

Man darf die Fahrt unterbrechen. Und das innerhalb der zwei Stunden und darf überall hinfahren, solange das neue Ziel

1. nicht in Richtung aufgedruckter Station liegt
2. normalerweise auf einem schnelleren Weg erreicht werden kann.

Bsp. Abfahrt Leopoldplatz. Döner Franz. Straße und dann zum Halleschen Tor geht. Aber weiter zum Zoo geht nicht, denn da hätte man von Leopoldplatz mit der U9 direkt fahren müssen (weil das kürzer, schneller und unumständlicher ist).

17

Malum

Diese Richtungsgebundenheit des Tickets hat dazu geführt, das ich die BVG überhaupt nicht mehr benutze, war für mich eine 100% Preiserhöhung.
Vorher hatte ich weiter entfernte Termine in einer Stichtour mit Hin- und Rückfahrt erledigt, ist mit jetzt zu teuer.

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[HSB] Ivo

Bsp. Abfahrt Leopoldplatz. Döner Franz. Straße und dann zum Halleschen Tor geht. Aber weiter zum Zoo geht nicht, denn da hätte man von Leopoldplatz mit der U9 direkt fahren müssen (weil das kürzer, schneller und unumständlicher ist)

Und wenn ich hier statt Zoo zum Nollendorfplatz möchte? Ist dann auch über U6 möglich?

19

[HSB] Bernd

Wenn ich eure Beiträge lese, wird mir klar, daß es wohl bald eine Initiative Billet geben wird. Dann dürfte jeder zwei Stunden fahren, wohin sie /er will.

Texte, wie von der BVG, entstehen, wenn sich Juristen ins reale Leben einmischen.

20

Generator

Soweit ich weiß, hatte die BVG die heute gültige Regelung vor einigen Jahren schon einmal… und wieder abgeschafft, weil derlei Streckendiskussionen selten zu befriedigenden Ergebnissen führten.
Das 2-Stunden-Ticket war praktisch, einfach und durchschaubar – aber wohl leider nicht lukrativ genug. Übrigens auch sehr schade, dass sie das Berlin-Ticket (für 35 Euro im Jahr immer zum Kinderpreis fahren) abgeschafft haben.

Hatte denn schon jemand eine profundere “Rundreise”-Diskussion mit einem Kontrolleur?

21

[HSB] Susanne

Doch, doch, Matthias, lass uns das mal schön einzeln durchsprechen. Das ist es ja schließlich, wozu der Einzelticketnutzer quasi jedesmal gezwungen ist – intensive Streckennetzinterpretationen. Und das, obwohl ja vermutlicher nicht unbedingt Vielfahrer ist, sich daher nicht so leicht zurechtfindet. (Ganz zu schweigen von besagten Berlingästen.)

Im übrigen stimme ich Malum zu, diese Art Fahrpreisverdopplung (Zeitgleich mit Kontrollverschärfungen, oder?) fordert im Grunde den Totalboykott. Ich selbst fahre auch nur bei Eis und Schnee BVG, also vielleicht zwei Monate im Jahr. Sonst nie!

Vom Leopoldplatz zum Nollendorfer gibt es meiner Meinung nach 3 Möglichkeiten. (Die ich hier im einzelnen nicht ausführen möchte, da möge jeder selber recherchieren.) Welche davon nun die reiseüblichste ist? Hab ich echt keine Ahnung!

22

Matthias

Die Regelung, dass ein Fahrschein nur für eine Richtung gilt, haben viele andere Städte auch. Ich kenne die Tickets eigentlich nur ohne Pausenberechtigung.

Was die Varianten von Leopoldplatz zum Nollendorfplatz angeht, so würde ich über Stadtmitte (U6, U2) oder Zoo (U9, U2) oder Kurfürstendamm (U9, U1) als reiseüblich betrachten. Wer will kann noch von Friedrichstraße bis Potsdamer Platz S-Bahn fahren. Das müsste alles vom Ticket abgedeckt sein.

Alle anderen Routen dürften deutlich länger dauern.

23

[HSB] Susanne

Ich hingegen kannte die Pausenberechtigung schon als Kind. Damals, in Essen, galten ebenfalls die zwei Stunden. Rückreise gab es da allerdings auch nicht. Das scheint ein Berliner Ding zu sein.

Ein kurzer Blick nach London z. B. zeigt übrigens, dass der Preis in etwa den hiesigen entspicht. Rückreiseerlaubnis gibt es auch nicht. Dafür wird bargeldlos gezahlt, mit einer ‘Auster’ . (Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden, habe es zu nachtschlafener Zeit nur eben schnell überflogen.)

24

Matthias

Um mal andere Metropolen anzuführen: in Paris kann man für 1,07 EUR den ganzen Tag Metro fahren. Verlässt man jedoch das System, dann verliert der Fahrschein die Gültigkeit und man muss einen neuen kaufen.

25

till

Frag doch mal offiziell an, vielleicht weiss man bei der BVG schon was ein “blog” ist. :)

26

Metroblogging Berlin

Trackback von Metroblogging Berlin:
Geschichten aus der Grossstadt
Grossstadt - mit 3 "s", wenn einem das "sz" fehlt. Kann mir das einer da draussen bestaetigen? ;-) Eigentlich wollte ich auch nur auf diesen amuesanten Artikel im Hauptstadtblog hinweisen. Wer kennt das nicht, man koennte sich Stunden damit beschaeftigen...
27

[HSB] Susanne

Ach, übrigens, Matthias… In dem Zitat steht:
... in Richtung, auf das Fahrziel…
Das Komma, beachte bitte das Komma!
Deine Interpretation kann also nicht ganz stimmen. Es handelt sich lediglich um eine Richtung, das Fahrziel ist davon (linguistisch zumindest) eindeutig abgetrennt.
Warum auch immer! ;-)

28

Matthias

Oh! Das Komma habe ich jetzt übersehen. Macht aber wirklich keinen Sinn!

29

[HSB] Susanne

Und es ist nicht von mir, das war copy & paste! Beweis! (Ganz oben.)

30

Matthias

Streng genommen ist für den Tarif auch nicht die BVG zuständig. Die betreibt nur die Fahrzeuge. Der Tarif kommt vom Tarivverbund VBB und der schreibt folgendes:

Das Ticket ist gültig für eine Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel. Rück- und Rundfahrten sind also nicht möglich. In Berlin können Sie mit dem Einzelfahrausweis 2 Stunden unterwegs sein, in kreisfreien Städten 1 Stunde, in Orten mit Stadtlinienverkehr von 30 bis zu 60 Minuten. Ansonsten gilt der Einzelfahrausweis bis zum Erreichen des Fahrtziels. Umsteigen ist erlaubt.

31

Christian

Aus meiner Sicht ist die ganze Diskussion überflüssig. Denn es gibt zwei Dinge, die jede Berliner Familie haben sollte: Eine Zoo-Aktie (lebenslang freier Eintritt für drei Personen) und eine Jahreskarte von BVG oder S-Bahn. Die ist übertragbar und kann dadurch sehr flexibel eingesetzt werden. Ich habe seit Ende der Grundschule fortlaufend ein Jahresabo und würde mir nie wieder den Stress mit Einzeltickets antun. So lässt man das Auto auch freiwillig öfter in der Garage.

Was ich aber nun gar nicht verstehe: Wie kann eine Frau, die angeblich “zehn Jahre in Werbeagenturen getextet hat”, am Monatsende “klamm” sein? Noch keine Rücklagen fürs Alter gebildet? Dann wird es Zeit.

Christian

32

[HSB] Susanne

Das wäre ja lustig, die Rücklagen fürs Alter schon am Monatsende anzugehen. So schnell werde ich sicherlich nicht alt. ;-)

Darüber hinaus dreht es sich in diesem Artikel um die vielen Wenigfahrer und Berlingäste, für die sicherlich streßfreieren Zeittickets schon rein preislich keine Alternative sind.

33

Matthias

Was die Zooaktien angeht, so sind diese mit 1.600 EUR bzw. 1.700 EUR relativ günstig.

Zu kurzfristigen Spekulationen eignen sie sich nicht, bei geringen Umsätzen und vor allem der großen Geld-Brief-Spanne.

34

Tilmann Hattop

Dass man nur noch in eine Richtung fahren darf, ist meiner Ansicht nach die allergrößte Preiserhöhung, die es überhaupt jemals gab. Man kann hierbei von etwa 30-40% Preisanstieg (natürlich indirekt) reden, denn ich denke etwa dieser Prozentanteil an Fahrgästen hat ein solches Ticket auch für die Rückfahrt oder Weiterfahrt in eine andere Richtung genutzt. Und DAS wurde ohne Weiteres hingenommen. Bei 10ct Preisanstieg pro Ticket hingegen herrscht große Aufregung. Paradox, oder nicht?

Das ist doch die unverschämteste Neuerung seit meiner Erinnerung an die BVG (zugegebenermaßen ist der Zeitraum nicht soo groß). Trotzdem!

Vor Allem aber kann man bemängeln, dass ein Hinweis darauf auf den Tickets nicht zu finden ist (lediglich ein Hinweis für die 120-minütige Gültigkeit).
Meine persönliche Meinung: Wenn es nicht auf den Tickets und an den Automaten vermerkt ist, darf es auch keinen Anspruch auf die 40€ im Falle der Kontrolle geben!

Ich denke nicht, dass man davon ausgehen kann, dass sich jeder Tourist die gesamten Beförderungsbedingungen durchliest. Abgesehen davon unterschreibt er ja auch nicht, dass er alle diese Regeln kennt; auch wenn er sich diesen beim Kauf “beugt” (richtig, hierüber kann man streiten auf moralischer und rechtlicher Ebene).

Berlin nimmt sich immer mehr ein Beispiel an schlechten Vorbildern. Nicht nur in dieser Hinsicht. Auch, dass die Bahnhöfe in absehbarer Zeit vllt. nicht mehr so offen sein werden wie sie es im Moment sind, gefällt mir nicht (Stichwort: Bahnsteigkarte. Unglaublich allein die Idee, meiner Ansicht!). Das Vorne-Einsteigen beim Bus kann ich hingegen gerade so nachvollziehen, weil die Schwarzfahrerquote eindeutig stark abnimmt…

Ich plediere immernoch für die Abschaffung dieser Nur-eine-Fahrt-Regel!

Kämpft um euer Recht :)

Tilmann Hattop

35

Christian

Was gefällt Dir nicht daran, dass die Bahnhöfe nicht mehr so offen sein werden wie bisher? Geschlossene Systeme haben den Vorteil, dass all diejenigen draußen bleiben müssen, die dort ohnehin nichts zu suchen haben.

Christian

36

Antuan

BVG sorgt für allgemeine Verwirrung

37

Stefan

Das geschlossene System dürfte zum Beispiel für die Sparkasse und deren Kunden den nachteil haben, dass sie erst kürzlich in U-Bahnhöfen aufgestellten Geldautomaten nicht mehr nutzen können. Auf kann man nicht mehr Personen am U-Bahnhof abholen oder ohne gültiges Ticket zum Ticketkauf gehen, wenn man es mal ganz genau nimmt.
Vom psychologischen Effekt, dass eine gewisse Unsicherheit auch abschreckt mal zu schweigen, denn Einlass-Schranken wie in anderen Metropolen wird es aus Kostengründen hier wohl nicht geben.

38

archicat

Ich kann übrigens nur davon abraten, es auf eine Diskussion mit dem Kontrolleur ankommen zu lassen. Ich bin mal aus Versehen mit einem gültigen Kurzstreckenticket eine Station mit der S-Bahn gefahren und dann zwei weitere mit der Tram, und wähnte mich im Recht, dieses dumpfe Bauchgefühl ‘irgendwas war da noch’ einfach ignorierend. Auch wenn das prozentuale Verhältnis der Stationen stimmte (und ich mein Schwarzfahren bis heute nicht einsehe) – Umsteigen is’ halt nicht, also schrieb er mich auf und verwies mich an die Zentrale. Die blieben auch stur. Und wenn man dann nicht sofort binnen 14 Tagen überweist, kriegt man gleich Post von der Süd-Westdeutschen Inkasso GmbH, was das erhöhte Beförderungsentgelt auf schlappe 74,16 Euro anschwellen ließ. Russische Verhältnisse.
Ich laufe seitdem.

39

[HSB] Susanne

Wie hoch ist denn die reguläre Buße? 40?

40

archicat

Ja, 40 Euro, wenn man kein Ticket hat, und 7 Euro, wenn man sein nicht übertragbares, sondern persönliches Monatsticket nicht vorweisen kann.
Wenigstens eine Mahnung hätten sie schon schicken können, finde ich.

41

[HSB] Susanne

Finde ich auch. So ist es reichlich unhöflich.

42

DonDahlmann

Ich hate eine ähnliche Diskussion vor ein paar Monaten mit einem Kontrolleur. Ich bin mit der Straßenbahn von der Raumerstrasse erst zur Zionskirche, dann mit einer anderen Bahn Richtung Pankow hoch. Der wollte mir klar machen, dass dies nicht ginge, weil das eine Rückfahrt sei. Ich meinte jedoch, dass ich mein zweites Ziel zwar in der Gegenrichtung liegen würde, aber ja ein völlig anderes Ziel sei als mein Start, es sich also nicht um eine Rund- oder Rückfahrt handeln würde. Sehr lange Diskussion, die damit endete, er mir 40 Euro aufdrücken wollte und dass ich ihm erst meinen Journalistenausweis unter die Nase hielt und dann um seine Daten bat, damit der Artikel auch seine Richtigkeit haben würde. Er ließ es dann genervt sein. Verstehe aber bis heute nicht, warum ich evtl. im Unrecht gewesen sein soll.

43

[HSB] Bernd

Schaut Euch doch mal den Firmennamen an: BVG = Berliner Verwirr-Gesellschaft. Oder könnte es am Ende doch noch was Anderes bedeuten?

44

Susanne

Ich mag dieses Verwirrspiel.
Vielleicht sollten wir mal ca. 50 Streckenanfragen zur Abklärung an die BVG – oder den VBB, wenns besser passt – schicken. Mal sehen was die dazu sagen.
Oder anders: Jede Woche 10 – 15 Stück, regelmäßig. Und dann die Antworten, so es sie gibt, als HSB-Infodienst öffentlich machen.
Ich fürchte allerdings das würde schnell zur Realsatire!

45

Matthias

Nun beruhigt Euch doch mal wieder. Die BVG betreibt nur die Bahnen und Busse. Für den Tarif ist der VBB zuständig und Senat o.ä. muss dem auch zustimmen.

46

[HSB] Ivo

Hier ist endlich mal eine Kontroverse am Laufen und der Herr M. tritt auf die Bremse. Schneller, schneller, ruf ich dem entgegen!!! ;-)

47

Susanne

Genau, finde ich auch. Ist doch zu lustig, das ganze Chaos, ob nun BVG oder VBB oder Senat.
Und wir bleiben dran, oder?

48

Sandra-Lia

nun, für 2 Euro zwei Stunden in eine Richtung.. ich würde mal sagen, du kannst damit theoretisch bis eine station vor deine Ursprungsstation fahren. (damit wärst du immer in einer Richtung unterwegs, und doch nicht im Kreis gefahren..)

49

Susanne

Das Ticket kostet inzwischen 2,10 €, aber das nur am Rande.

Und die Theorie mit der Station vor der Ausgangsstation ist eine sehr, sehr hübsche. Mein absoluter Favorit sozusagen. Ich würde das sogar für ausgesprochen logisch erklären.

Ich bin aber ziemlich sicher, dass man damit nicht durchkommt und würde auch besser nicht darauf ankommen lassen.

50

Sandra-Lia

tut mir leid, hab die 10 Cent Mehrwertsteuer vergessen. lach Aber.. Naja, nein, ich würde es drauf an kommen lassen. Nur so hätte ich die Chance, es vor Gericht zu prüfen.. :)

51

Susanne

Wow, da wünsche ich viel Spaß! ;-)
In den Kommentaren Nr. 36.ff gab es da allerdings einen deutlichen Hinweis auf die Süd-Westdeutschen Inkasso GmbH.

52

Sandra-Lia

Ja, die sollen mich mal veruschen zu büssen. Die lieben würden glaube ich dass fürchten lernen. Weil: A) sie müssen mir beweisen B) ich habe einen offensichtlich gültigen Fahrschein. Somit darf man mich nicht büssen :)

Auch hier: Einfach Büssen lassen, dann Rekurs einlegen. Gerichte sind soooo gütig.. :)

53

Susanne

Und? Schon ausprobiert? Jetzt, hier, in Berlin? ;-)

54

Sandra-Lia

klar, nur kommt nie jemand kontrollieren

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