Zentrale Berliner Schülerdatei

Linda in am 20. Februar 2009, 12:04   5 Kommentare »

Der Chaos Computer Club rief gestern in einer Presseerklärung zum Boykott der Zentralen Schülerdatei auf.
Dort beruft man sich auf das Gebot der Datensparsamkeit und macht auf Mißbrauchsmöglichkeiten aufmerksam.
Mir klingt das zu defensiv. Wieviel Daten darf der Staat erheben? Seit 1983 gibt es ein verfassungsrichterlich verbürgtes Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Als Schulkind ist man dazu verdonnert, zur Schule zu gehen, man geht schließlich keinen aushandelbaren Vertrag ein, bei dem das Recht auf Verwendung meiner Daten einfach per Häkchen ausgeschaltet werden kann. Meines Erachtens ist das eher ein gerichtsfester Grund als die Möglichkeit eines Datenmissbrauchs.

5 Kommentare

1

Matthias

Als ob es ein solches Häkchen wirklich gäbe! Als ob sich einer daran hielte!

2

Linda (HSB)

@matthias:
ich stelle mir nur grad’ den richter vor, der über eine klage in dieser angelegenheit zu entscheiden hätte. der würde “informationelle Selbstbestimmung” als Argument gelten lassen, aber nicht “der staat könnte einen fehler machen beim datenschutz”…

3

Keks

Wenns dir nicht passt: Am 25.02. (diesen Mittwoch) findet um 16 Uhr eine Demonstration gegen die zentrale Schülerdatei vor der Senatsverwaltung für Bildung statt. www.schulaction.org/?q=node/181

Ach übrigens: Vor der Abstimmung haben “rund ein Dutzend Gegner in der Lobby gegen das Gesetzesvorhaben demonstriert. “ www.tagesspiegel.de/berlin/Landespolitik

4

Linda (HSB)

ah, ja, danke für den tipp!

5

kaputt

es gibt aus dem ccc umfeld auch einen alternativen vorschlag zum gesetz. kurzfassung: erhebung der daten ok, aber bitte mit hash werten statt klarnamen: einmachglas.wordpress.com/2009/02/18/schulerdatenbanken

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