Volksentscheid, der
Jürgen in Bloxikon am 22. Dezember 2009, 21:46 Kommentar schreiben »
Nach einer Verfassungsänderung im Jahr 2006 erhalten in Berlin Volksbegehren und Volksentscheide einen anderen Stellenwert. Die Möglichkeiten basisdemokratischer Entscheidungen haben sich damit erweitert.
In den zurückliegenden zwei Jahren kam es zu zwei Volksentscheiden: Erstens der für den Erhalt des Flughafens Tempelhof und zweitens der für die Einführung eines Wahlpflichtfaches Religion an den Berliner Schulen. Beide Volksentscheide sind bekanntlich gescheitert. Die Wahlbeteiligung lag bei 29,2% bzw. 34,3%. Waren die Themen bzw. der Gegenstand der Abstimmungen also für die Berliner nicht wichtig genug oder gab es andere Gründe für das Scheitern? Die Ergebnisse und Hintergründe sind seinerzeit ausführlich dargestellt worden.
Sind diese Volksbegehren bzw. -entscheide also für die politische Willensbildung der Bevölkerung Berlins und evtl. Veränderungen in der Stadtpolitik nun dennoch von Nutzen oder nicht? Ich denke ja.
Das Volksbegehren für die bessere personelle bzw. finanzielle Ausstattung der Berliner Kitas war ein voller Erfolg. Zudem handelt es sich um ein wichtiges Thema. Ein weiteres Begehren zur Offenlegung der Verträge des Landes Berlin mit den Wasserbetrieben läuft. Auch das ist ein wichtiges Thema, denn die Berliner zahlen mit das höchste Wassergeld in deutschen Großstädten (Berliner Morgenpost 10.06.08: Berlin – 5,09, Köln – 3,15, München – 3,21, Hamburg – 4,15. Mischpreise. Alle Angaben in €/m3)
Es ist so: Wenn sich die Politik nicht bewegt, dann muss es der Bürger tun. Die Möglichkeiten sind dafür gegeben.