Sebastian in Stadtnotizen am 4. Februar 2010, 12:21 36 Kommentare »
Ein Innenhof wie viele in Berlin. Ein Innenhof, auf den ich durch das Schlafzimmerfenster sehen kann. Nachts tue ich das gewöhnlich nicht. In diesem Winter ist alles ein wenig anders.
Letzte Woche, Sonntag, 06:10 Uhr. Ein kratzendes, schabendes, schiebendes Geräusch. Der Innenhof, der als Zugang zu den Müllcontainern und auch zu untergestellten Rädern wohl verwaltungstechnisch als Gehweg gilt, wird vom Schnee befreit.
Letzte Woche, Dienstag, 04:45 Uhr. Ein kratzendes, schabendes, schiebendes Geräusch. Tiefschlaf vorbei.
Letzte Woche, Mittwoch, 03:50 Uhr. Ein kratzendes, schabendes, schiebendes Geräusch. Tiefschlaf vorbei. Ärger ist angestaut.
… Ich erspare der Leserschaft das vollständige Lärmprotokoll. Den nächtlich arbeitenden Jungs erspare ich eine Hasstirade aus dem Fenster. Die machen auch nur Ihren Job.
Anruf bei der Hausverwaltung. Nein, man will mit mir nicht darüber sprechen, nicht mal kurz zuhören. Ich könne schriftlich was einreichen, juristisch ist die Sache klar. Seit Wochen hören sie dort die selben Klagen. Klick. Aufgelegt. Danke dafür. Ich bezahle Euch, Ihr W*****.
Ich recherchiere ein wenig. Es gibt aus verschiedenen Bundesländern offenbar unterschiedliche Urteile, aber wirklich viel ist nicht zu finden. Einschlägig sind Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetz und das Berliner Straßenreinigungsgesetz. Klar, es gibt die Regelung zur Nachtruhe 22:00 Uhr – 06:00 Uhr und ja, Straßen und Wege müssen zwischen 07:00 und 22:00 Uhr geräumt sein, und wenn es nach 22:00 Uhr schneit, muss auch dafür Sorge getragen werden, dass zu Beginn des morgendlichen Verkehrs (07:00 Uhr) alles geräumt ist. Und Blitzeis erfordert noch mal andere Gefahrenabwehr. Wenn ich das alles einigermaßen richtig verstanden habe. Und was bedeutet das in der Konsequenz?
Zumindest für Berlin scheint die Sache klar zu sein.
Auf Grund der mit Schnee und Eis verbundenen Gefahren für die Allgemeinheit hat die Abwehr dieser Gefahr Vorrang gegenüber dem Lärmschutz. (Quelle)
Liebe mitlesende Juristen, spätestens ab hier bitte nicht weiterlesen. Jetzt kommt Laiensülze, gesalzen mit leichtem Schlafmangel. Der Grundsatz erst die Allgemeinheit und dann der Einzelne ist gut und richtig, auch bei der Verkehrssicherungspflicht. Schneeräumen leuchtet mir sowieso ein. Schneeräumen am Sonntag früh im Innenhof leuchtet mir schon nicht mehr ein. Gesetze und daraus resultierende Verordnungen können sich ja durchaus an Lebenswirklichkeiten orientieren. Differenzieren können sie auch. Und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit scheint mir durch die wenig differenzierte Formulierung (oder deren Auslegung) zumindest angekratzt.
Jenseits der juristischen Frage ärgert mich aber noch etwas anderes. Die Hausverwaltung setzt ganz offensichtlich nicht genug Firmen ein, die den Schnee beseitigen, denn es ist ja klar, dass, wenn bis 07:00 Uhr alles weg sein muss, müssen die eingesetzten Jungs bei X Aufträgen irgendwo sehr sehr früh anfangen. Klar, wenn die Hausverwaltung mehr Firmen beauftragt, würde sich das auf meine nächste Betriebskostenabrechnung auswirken. Aber ehrlich gesagt zahle ich ein paar Euros mehr und kann dafür durchschlafen (zumindest bis 06:00 Uhr). Vielleicht sollte ich beim nächsten Mal runter gehen, den Jungs ein paar Euros zustecken.
Nein, besser hoffe ich darauf, das der Winter schnell vorbei ist.